Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und ihre Leistungsphasen
Das Leistungsbild eines Architekten zeichnet die HOAI auf. Hier sind die von einem Architekten und Ingenieur zu erbringenden Leistungen klar erfaßt und aufgelistet. Es gibt 9 Leistungsphasen, die jeweils einen in sich abgeschlossenen Teil darstellen. Die HOAI regelt auch die Abrechnung und Rechnungsstellung des Architekten. Die Leistungsphasen sind im Einzelnen:
1. GRUNDLAGENERMITTLUNG
(2 % der Honorarsumme)
Klären der Aufgabenstellung mit dem Bauherrn und Beratung zum gesamten Leistungsbedarf.
2. VORPLANUNG
(7 % der Honorarsumme)
Analysieren der Grundlagen aus dem ersten Gespräch mit dem Bauherrn.
Abstimmen der Zielvorstellung mit den Bauherren
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderung mit zeichnerischer Darstellung in Form von Strichskizzen
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter wie z.B. Statiker und Bauordnungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit
Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) Zusammenhänge
Kostenschätzung nach DIN 276 als erste Angabe zur Bausumme
3. ENTWURFSPLANUNG
(15 % der Honorarsumme)
Durcharbeiten des Planungskonzeptes unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Entwurfszeichnungen
Kostenberechnung nach DIN 276 der Baukosten zur Vorlage bei der Bank zur Finanzierung des Objektes
4. GENEHMIGUNGSPLANUNG
(3 % der Honorarsumme)
Einreichen der Genehmigungsplanung bei der Bauordnungsbehörde
5. AUSFÜHRUNGSSPLANUNG
(25 % der Honorarsumme)
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 bis zur ausführungsreifen Lösung
Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Kostruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1
6. VORBEREITUNG DER VERGABE
(10 % der Honorarsumme)
Prüfen und Werten der eingeholten Angebote der einzelnen Ausschreibungen einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels
Verhandlung mit den Bietern der Ausschreibungen
Kostenkontrolle durch Vergleich mit der Kostenberechnung aus Leistungsphase 3
Mitwirken bei der Auftragserteilung
7. MITWIRKUNG DER VERGABE
(4 % der Honorarsumme)
Prüfen und Werten der eingeholten Angebote der einzelnen Ausschreibungen einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels
Verhandlung mit den Bietern der Ausschreibungen
Kostenkontrolle durch Vergleich mit der Kostenberechnung aus Leistungsphase 3
Mitwirken bei der Auftragserteilung
8. OBJEKTÜBERWACHUNG
(32 % der Honorarsumme)
Überwachen der Ausführung des Objektes auf der Baustelle auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, sprich Bauleitung
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes
Führen eines Bautagebuches
Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
Abnahme der Bauleistungen
Rechnungsprüfung
Kostenfeststellung nach DIN 276
Antrag auf behördliche Abnahme
Übergabe des Objektes an die Bauherren
Auflisten der Gewährleistungsfristen
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
8. OBJEKTÜBERWACHUNG
(32 % der Honorarsumme)
Überwachen der Ausführung des Objektes auf der Baustelle auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, sprich Bauleitung
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes
Führen eines Bautagebuches
Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
Abnahme der Bauleistungen
Rechnungsprüfung
Kostenfeststellung nach DIN 276
Antrag auf behördliche Abnahme
Übergabe des Objektes an die Bauherren
Auflisten der Gewährleistungsfristen
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
9. OBJEKTBETREUUNG
(2 % der Honorarsumme)
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche seit Abnahme der Bauleitungen auftreten
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen